Bereich für Gesprächstherapie mit Sitzcouch Sessel und Tisch

Angebot & Kosten

Erstgespräch

Bei einem Erstgesprächstermin verschaffen wir uns einen Überblick: Wie sieht Ihre derzeitige Lebenssituation aus? Welche Erwartungen und Wünsche haben Sie an die Therapie? Gemeinsam besprechen wir Ihre Anliegen und Fragen und Sie erhalten Informationen über die Rahmenbedingungen und über das für Sie ideale Setting.

Sie sollen die Möglichkeit bekommen sich einen Eindruck von mir und meiner therapeu­tischen Arbeitsweise zu verschaffen, um zu entscheiden, ob Sie sich eine Zusammen­arbeit vorstellen können.

Um einen Rahmen zu bieten, in welchem Sie sich öffnen können, unterliegt das Erstgespräch sowie jede weitere Sitzung der gesetzlich verankerten Verschwiegen­heits­pflicht gemäß §15 des Psycho­therapie­gesetzes. Alles, was Sie teilen, wird also vertraulich behandelt.


Sollten Sie auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse ansuchen wollen, ist vor der zweiten Therapiesitzung eine "Ärztliche Untersuchung" bei Ihrem praktischen Arzt notwendig. Das Formular finden Sie hier.

Setting

In einem ausführlichen Erstgespräch wird mit Ihnen gemeinsam besprochen, welche Art der Therapie für Sie die passende ist.

Mein Angebot umfasst sowohl Gesprächstherapie, bei der man sich gegenüber sitzt, als auch die klassisch individualpsychologisch-analytische Psychotherapie, welche auf der Couch liegend stattfindet.

Abhängig von Ihren Anliegen und Bedürfnissen wird am Anfang gemeinsam die Frequenz der Sitzungen festgelegt, welche einmal oder mehrmals wöchentlich stattfinden.

Speziell am Beginn einer Therapie empfehle ich Termine nicht seltener als einmal pro Woche zu vereinbaren.

Kosten

Erstgespräch (50min): €80,-


Psychotherapie Erwachsene (50min): €110,-

Psychotherapie Kinder- & Jugendliche (50min): €110,-


*Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.

Sozialtarife sind bei Bedarf und nach Verfügbarkeit möglich.

Rückerstattung & steuerliche Absetzbarkeit

Eine Einreichung der Honorar­note und Rück­erstattung von der Kranken­kassa ist möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.

In den meisten Fällen können psychotherapeutische Leistungen auch in der Arbeit­nehmerInnen-Veranlagung oder Ein­kommens­steuer­erklärung steuermindernd als "außer­gewöhnliche Belastung" angegeben werden.

Bei Bestehen einer Privat­versicherung, klären Sie eine etwaige Kosten­übernahme bitte mit Ihrem Versicherungs­träger ab.

 

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie diesen spätestens 48h vorher abzusagen. Da die jeweiligen Stunden exklusiv nur für Sie reserviert sind, bitte ich um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.