Erstgespräch
Bei einem Erstgesprächstermin verschaffen wir uns einen Überblick: Wie sieht Ihre derzeitige Lebenssituation aus? Welche Erwartungen und Wünsche haben Sie an die Therapie? Gemeinsam besprechen wir Ihre Anliegen und Fragen und Sie erhalten Informationen über die Rahmenbedingungen und über das für Sie ideale Setting.
Sie sollen die Möglichkeit bekommen sich einen Eindruck von mir und meiner therapeutischen Arbeitsweise zu verschaffen, um zu entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Um einen Rahmen zu bieten, in welchem Sie sich öffnen können, unterliegt das Erstgespräch sowie jede weitere Sitzung der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes. Alles, was Sie teilen, wird also vertraulich behandelt.
Sollten Sie auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse ansuchen wollen, ist vor der zweiten Therapiesitzung eine "Ärztliche Untersuchung" bei Ihrem praktischen Arzt notwendig. Das Formular finden Sie hier.
Setting
In einem ausführlichen Erstgespräch wird mit Ihnen gemeinsam besprochen, welche Art der Therapie für Sie die passende ist.
Mein Angebot umfasst sowohl Gesprächstherapie, bei der man sich gegenüber sitzt, als auch die klassisch individualpsychologisch-analytische Psychotherapie, welche auf der Couch liegend stattfindet.
Abhängig von Ihren Anliegen und Bedürfnissen wird am Anfang gemeinsam die Frequenz der Sitzungen festgelegt, welche einmal oder mehrmals wöchentlich stattfinden.
Speziell am Beginn einer Therapie empfehle ich Termine nicht seltener als einmal pro Woche zu vereinbaren.
Kosten
Erstgespräch (50min): €80,-
Psychotherapie Erwachsene (50min): €110,-
Psychotherapie Kinder- & Jugendliche (50min): €110,-
*Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Sozialtarife sind bei Bedarf und nach Verfügbarkeit möglich.
Rückerstattung & steuerliche Absetzbarkeit
Eine Einreichung der Honorarnote und Rückerstattung von der Krankenkassa ist möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.
In den meisten Fällen können psychotherapeutische Leistungen auch in der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd als "außergewöhnliche Belastung" angegeben werden.
Bei Bestehen einer Privatversicherung, klären Sie eine etwaige Kostenübernahme bitte mit Ihrem Versicherungsträger ab.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie diesen spätestens 48h vorher abzusagen. Da die jeweiligen Stunden exklusiv nur für Sie reserviert sind, bitte ich um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.